Allgemeine Geschäftsbedingungen der SyLinx Vertriebs-OHG Bad Waldsee

Allgemeines Nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der SyLinx Vertriebs-OHG und ihren Fachhandelspartnern für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungs- und Supportleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der SyLinx Vertriebs-OHG abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fachhandelspartners werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen die SyLinx Vertriebs-OHG nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Bedingungen sind im Zusammenhang mit dem jeweils gültigen Fachhandelspartnervertrag zu verstehen.

1. Vertragsgegenstand

Ein Kaufvertrag kommt im Falle der Bestellung durch Endkunden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der SyLinx Vertriebs-OHG zustande. Die SyLinx Vertriebs-OHG erteilt die Auftragsbestätigung erst nach Vorlage eines Gewerbenachweises durch den Endkunden. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

2. Supportleistungen

a) Die SyLinx Vertriebs-OHG hält während ihrer üblichen Geschäftszeiten, die auf Anfrage mitgeteilt werden, geschultes und qualifiziertes Personal vor, das den Fachhandelspartner im Umgang mit der vertragsgegenständlichen Software berät und unterstützt. Der Support darf nur durch den lizenzierten Fachhandelspartner in Anspruch genommen werden.
b) Die Supportleistungen der SyLinx Vertriebs-OHG umfassen die schriftliche bzw. telefonische Aufnahme von Problemen des Fachhandelspartners mit der von der SyLinx Vertriebs-OHG gelieferten Software. Dabei beschränkt sich die Klärung dieser Probleme durch die SyLinx Vertriebs-OHG ausdrücklich auf Fragestellungen, die die Funktionsweise der jeweils vertragsgegenständlichen Standardsoftware betreffen.
c) Die SyLinx Vertriebs-OHG ist bemüht, Fragen zur jeweiligen Applikation sofort bei Anfrage zu beantworten, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen. Ist eine weitergehende Recherche erforderlich, wird die SyLinx Vertriebs-OHG dies innerhalb vorstehender Frist mitteilen und diese Fragen in angemessener Zeit schriftlich oder mündlich beantworten.
d) Die SyLinx Vertriebs-OHG ist nicht verpflichtet, Anfragen zu beantworten, die offensichtlich darauf beruhen, dass seitens des Fachhandelspartners keine oder keine ausreichende Schulung wahrgenommen wurde. Gleiches gilt für Sachverhalte, die im Handbuch behandelt werden.
e) Die SyLinx Vertriebs-OHG ist berechtigt, den Support für den Fachhandelspartner in folgenden Fällen/Konstellationen abzulehnen: Einsatz von Individualsoftware, Anpassungen durch Dritte, nicht ausreichender Hardware oder alten, von der SyLinx Vertriebs-OHG nicht mehr gepflegten Programmversionen, oder wenn mangelnde Qualifikation/Schulung des Fachhandelspartners offensichtlich werden oder der Fachhandelspartner den Obliegenheiten aus dem Vertrag mit der SyLinx Vertriebs-OHG nicht ordnungsgemäß nachkommt und die SyLinx Vertriebs-OHG von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.
f) Supportanfragen des Fachhandelspartners außerhalb des Leistungsbereichs zu 2b) werden als Sonderleistungen behandelt. Die folgenden diesbezüglichen Supportanfragen bzw. die zu erbringenden Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Supportvertrages und werden auf Wunsch separat angeboten. Hierzu zählen insbesondere: Formularerstellung und –anpassung, Datenanpassung per SQL Anweisung, Anpassungen mittels Toolbox, Auswertungen aus SQL Ergebnismengen, Editierung der Eingabemasken, betriebswirtschaftliches Consulting, Korrektur von Datenbeständen sowie die Administration von Datenbanken und generell die Unterstützung beim Einsatz der COM-Schnittstelle. Sollte im Rahmen der Supportanfragen Schulungen oder Vor-Ort-Termine beim Fachhandelspartner erforderlich sein, so werden diese gegen gesondertes Entgelt angeboten.

3. Obliegenheiten, Haftungsausschluss

a) Der Fachhandelspartner stellt seine Supportanfragen per E-Mail, Fax, Internet oder per Telefon an die von der SyLinx Vertriebs-OHG genannten Kontaktdaten. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Fachhandelspartner bemüht sein, die Supportanfrage vorrangig per E-Mail oder Internet an die SyLinx Vertriebs-OHG zu richten.
b) De Fachhandelspartner verpflichtet sich, alle angeforderten Informationen, Unterlagen und Dokumente (evtl. auch Datensicherungen), die für die SyLinx Vertriebs-OHG im Rahmen der Problemlösung relevant sind, zur Verfügung zu stellen.
c) Der Fachhandelspartner ist verpflichtet, vor jeder Programmänderung eine vollständige Datensicherung zu erstellen. Die Haftung der SyLinx Vertriebs-OHG für verloren gegangene Daten sowie daraus resultierenden Folgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der SyLinx Vertriebs-OHG wird vorsätzliches Handeln nachgewiesen.
d) Die Übertragung evtl. erworbener Supportrechte ist ausgeschlossen.

4. Vergütung

Die Vergütung der Supportleistungen unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien. Die Vergütung ist jeweils für ein Jahr im Voraus zu entrichten.

5. Vertragsdauer

Der Supportvertrag wird für die Dauer von12 Monaten geschlossen.

6. Schlussbestimmungen

a) Die SyLinx Vertriebs-OHG verpflichtet sich, erhaltene Daten und Informationen nur intern zu verwenden und vertraulich zu behandeln. Evtl. erhaltene Daten und Informationsträger werden drei Monate nach Erledigung des Supportvertrages bzw. spätestens nach Vertragsbeendigung vernichtet.
b) Eine Pflicht zur Datenspeicherung oder Datensicherung obliegt der SyLinx Vertriebs-OHG nicht.
c) Die SyLinx Vertriebs-OHG behält sich vor, jederzeit Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Sofern Änderungen vorgenommen werden, sind diese dem Fachhandelspartner unverzüglich bekannt zu geben. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Fachhandelspartner nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen, Nebenabreden oder Zusicherungen von Eigenschaften bestehen nicht. Zur Gültigkeit von mündlichen Erklärungen jeglicher Art ist unabdingbar die schriftliche Bestätigung durch die SyLinx Vertriebs-OHG erforderlich. Auf alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich bei dem Fachhandelspartner um einen Kaufmann handelt, das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz der SyLinx Vertriebs-OHG. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 08/2010